Höchste naturschutzrechtliche Auflagen der Linz- Geschichte
Magistrat Linz zerstört Teil eines wissenschaftlichen Mega- Langzeitprojektes eines Citizen Science
Die Erteilung einer naturschutzrechlichen Ausnahmegenehmigung, am 01.12.2022, von der Bau- und Bezirks-
Bezirksverwaltung des Linzer Magistrats, zum Fang der geschützten Wechselkröte, Aktenzeichen 0111761/2022
BBV N BBV/N223019 zeichnet für die Teilprojektzerstörung eines Extrem Citizen Science in 2024 verantwortlich.
Federführend, für den Vertragsinhalt, war die Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz, sowie die
Sachbearbeiterin und Vertragserrichterin der Rechtsabteilung der Linzer Bau- und Bezirksverwaltung. Für die Kon-
trollpflicht, der Richtigkeit des Vertragsinhaltes, steht die Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung in der Verant-
wortung, zum anderen der Linzer Bürgermeister, der die Genehmigung letztendlich erteilte.
Die Wichtigkeit der Kontrollen von Vertragsinhalten wird spätestens dann erkannt, wenn utopische Auflagen wis-
senschaftliche Langzeitprojekte gefährden und Teile davon zerstören. Und der amtierende Linzer Bürgermeister
hat hier in seiner Kontrollpflicht total versagt. Deshalb laufen aktuell drei Amtsmissbrauchsverfahren, eines den
Bürgermeister betreffend. Da es bereits zu mehreren Abweisungen von Beschwerdeanträgen des Bürgerwissen-
schaftlers kam, läuft aktuell auch ein Verwaltungsgerichtsverfahren.
Fakten sind auf der Website des Extreme Citizen Science nachzulesen. Es betrifft ein wissenschaftliches Langzeit-
projekt das den Namen M1 ID MEGA ANURA AUSTRIA trägt.
Wichtige Links zu ergänzenden Informationen:
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