Die Zukunft, eines Naturwissenschaftlers, startete am 29.06.2024, mit der Vernichtung zahlreicher Publikationen
Der Kampf, eines Naturforschers, begann in 2022, nach Unterzeichnung einer Ausnahmegenehmigung zum Fang der europaweit geschützten Wechselkröte in Linz. Ein darin aufscheinender Auflagepunkt sol- lte die wissenschaftliche Tätigkeit des Extreme Citizen Science nachhaltig verändern, der sich für den lo- kalen Erhalt der Anuren einsetzte, zahlreiche Lebensraum- und druckausgleichende Projekte ins Leben rief, mit seinen Aufzeichnungen den Migrationsschutz der Anuren grundlegend verbesserte und mit dessen Datenermittlung sowie umfangreichen Beobachtungen die Verursacher für das lokale Verlustig- gehen von Individuen sowie der Reproduktion aufzeigte. Diese Ausnahmegenehmigung wurde vor- nehmlich für die Evakuierung der Reproduktion, bei drohender Gewässeraustrocknung und zur Rettung adulter sowie subadulter Wechselkröten benötigt, die in eine todbringende Falle wie zum Beispiel eine Kanalisation gerieten. Kein Experte wusste um den enormen Druck, der auf die örtliche Teilpopulation von Bufotes viridis laste- te und kannte die nachgebende Populationsentwicklung, die während seiner Fang- Wiederfangaufzeich- nungen sichtbar wurde. Nur dem Extreme Citizen Scientist war das lokale baldige Verlustiggehen der Lurchart bekannt. Biolog*innen, wie zum Beispiel die Linzer Amtssachverständige, für Natur- und Land- schaftsschutz wurde das bekannt, deshalb wollten sie die einzigartigen Daten haben, um diese, mit Sicherheit, auch für sich und den Artenschutz zu nutzen. Deshalb rief sie den weit überzogenen vertrag- lichen Auflagepunkt 7 ins Leben, der da lautet: „Die Daten und Ergebnisse des Forschungsprojektes sind nach Beendigung des Projektes der Naturschutzbehörde unverzüglich unaufgefordert schriftlich zu übermitteln“. Die Folgen, nach Vertragsunterzeichnung, waren gravierend, denn damit in Verbindung stand die eventuell vorzeitige Beendigung eines bedeutenden Bestandteiles des interdieziplinären An- uren- Megaprojektes des Citizen Science. Auflagepunkt 7, in Kombination mit mit der schlechten Erfah- rung einer leider nicht vertraglich gesicherten wissenschaftlichen Kooperation mit der Teamleitung von AmphiBiom (BOKU Wien), war der Startschuss für die Auslöschung seiners früheren Lebens und dem Entzug wissenschaftlicher Daten der Allgemeinheit. Da die Arbeit, eines Privatwissenschaftlers, weder an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien noch am Land OÖ. und am Magistrat Linz eine Förderung erfuhr, sondern er vorwiegend seitens Biologen ei- ner Diskriminierung und Übervorteilung ausgesetzt war, nahm er seine Zukunft, als Wissenschaftler, selbst in die Hand. Seine Daten und Erkenntnisse waren zu wertvoll, um diese mit Biologen zu teilen, die selbstsüchtig nur ihre Vorteile suchen und, wie an der BOKU sichtbar, beim Wechsel von Kooperati- onspartnern Kooperationen einfach für nichtig erklären. Aroganz, Unehrlichkeit, Standesdünkel, Freun- derlwirtschaft und nicht wissenschaftliches Handeln werden von einem Bürgerwissenschaftler strengs- tens verurteilt, da das auf Wissenschaftskollegen abfärbt, wenn Biologenkollegen nach Bekanntwerden derartiger Fälle dieses wissentlich decken. Das schadet dem Ansehen der gesamten Wissenschaft. Lie- be Biologen, so funktioniert keine wissenschaftliche Zusammenarbeit von Akademikern und Citizen Sci- ence in höchster Stufe, um damit die Wissenschaft und den Artenschutz zielführend zu fördern. Und da man von Intellektuellen das nötige Verständnis um den Wert wissenschaftlicher Arbeiten erhoffen darf, werden Mitarbeiter von öffentlichen Intitutionen um den nötigen Respekt für die Tätigkeit von Bürger- wissenschaftlern gebeten.
Aktualisierung: 31.07.2024 © Copyright by Franz Huebauer http://www.huebauer4.bplaced.net