Extrem Citizen Science von Linzer Amtssachverständigen diskriminiert
Am 01.12.2022 wurde Franz Huebauer, von der Bau- und Bezirksverwaltung des Linzer Magistrats, eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, worin die Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz überzogene Auflagepunkte einfügen lassen hat, die eine Diskriminierung eines Bürgerwissenschaftlers erkennen lassen. Das Aktenzeichen lautet 011176 1/2022 BBV N BBV/N223019. Das geht aus einem Gutachten der Amtssachverständigen hervor, das vom 29.01.2024 stammt, Aktenzeichen 602-NNSB-0354/001. Dieses ermöglicht einen direkten Vergleich, mit der Handhabung von Auflagen, bei ertei- lten Ausnahmegenehmigungen am Amt der OÖ. Landesregierung und von Bezirkshauptmannschaften. Auszug überzogener Vorschreibungen der ASV, bezüglich der Bewilligungserteilung der Bau- und Bezirksverwaltung:
Auszug aus dem Gutachten der ASV, von Beispielen der Vorschreibung am Amt der OÖ. Landesregierung sowie von Bezirkshauptmannschaften:
Siehe auch: http://huebauer4.bplaced.net/9/ Aktualisierung: 05.08.2024 © Copyright by Franz Huebauer http://www.huebauer4.bplaced.net