Extrem Citizen Science von Linzer Amtssachverständigen diskriminiert
Am 01.12.2022 wurde Franz Huebauer, von der Bau- und Bezirksverwaltung des Linzer Magistrats, eine naturschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung erteilt, worin die Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz überzogene Auflagepunkte
einfügen lassen hat, die eine Diskriminierung eines Bürgerwissenschaftlers erkennen lassen. Das Aktenzeichen lautet 011176
1/2022 BBV N BBV/N223019. Das geht aus einem Gutachten der Amtssachverständigen hervor, das vom 29.01.2024 stammt,
Aktenzeichen 602-NNSB-0354/001. Dieses ermöglicht einen direkten Vergleich, mit der Handhabung von Auflagen, bei ertei-
lten Ausnahmegenehmigungen am Amt der OÖ. Landesregierung und von Bezirkshauptmannschaften.
Auszug überzogener Vorschreibungen der ASV, bezüglich der Bewilligungserteilung der Bau- und Bezirksverwaltung:
Auszug aus dem Gutachten der ASV, von Beispielen der Vorschreibung am Amt der OÖ. Landesregierung sowie von
Bezirkshauptmannschaften:
Siehe auch:
http://huebauer4.bplaced.net/9/
Aktualisierung: 05.08.2024
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