Diskriminierung eines Extreme Citizen Science am Linzer Magistrat
Das Ansuchen einer Ausnahmegenehmigung, eines Bürgerwissenschaftlers, bei der Bau- und Bezirksverwaltung,
ließ einen Auflagepunkt der Diskriminierung entstehen, damit sich die Linzer Amtssachverständige für Natur- und
Landschaftsschutz einzigartige Schutzdaten einverleiben kann. Die Vertragsbearbeiterin der Rechtsabteilung, so-
wie der Linzer Bürgermeister kamen diesbezüglich ihrer Kontrollpflicht unzureichend nach, sich Auflagepunkte
genauer zu betrachten, ob diese im Vergleich zu Auflagen des Amtes der OÖ. Landesregierung und von Bezirks-
hauptmannschaften nicht unverschämt hoch gegriffen wären und Vertragsklauseln nicht eine Ungleichbehand-
lung gegenüber Akademikerwissenschaftlern bewirken würden. Es betrifft die Ausnahmebewilligung 0111761/
2022 BBV N BBV/N223019 vom 01.12.2022, für den Fang der Wechselkröte (Bufotes viridis).
Drei Personen stehen im dringenden Verdacht, einen Extreme Citizen Science, mit Auflagepunkt 6, der da lautet
"etwaige Umsiedlungen von Larven und Gelegen müssen dokumentiert und bei Bedarf der Naturschutzbehörde
vorgelegt werden" und Auflagepunkt 7, "die Daten und Ergebnisse des Forschungsprojektes sind nach Beendi-
gung des Projektes der Naturschutzbehörde unverzüglich unaufgefordert schriftlich zu übermitteln" einer Diskri-
minierung, im Vergleich mit Vorschreibungen anderer Wissenschaftskollegen ausgesetzt zu haben. Da das respe-
ktlos wie auch entwürdigend ist, unnötigen Druck auf Wissenschaftler ausübt, projektzerstörerisch wirkt, die Wis-
senschaft und damit entstehendes österreichisches Kulturgut und den Wissenschaftler selbst nicht fördert und
auch Urheberrechte wegen der Weitergabe unveröffentlichter neuer Erkenntnisse an Dritte verletzt werden und
das nicht einer gängigen wissenschaftlichen Praxis entspricht, wurde bei der Antidiskriminierungsbehörde des
Landes OÖ. am 24.07.2024 und ergänzend am 04.08.2024 Beschwerde erhoben.
Die Antidiskriminierungsstelle wird, im Zuge der Überprüfung, die Interessen des Bürgerwissenschaftlers vertre-
ten und die Verursacher auf ihr Fehlverhalten hinweisen, damit die Diskriminierung abgewendet wird und der
Missbrauch von Gesetzen zum Einzug aller Wissenschaftlichen Daten und Erkenntnisse unterbunden wird.
Alle an der Diskrimunierung beteiligten Personen wurden, am Linzer Magistrat, wegen Amtsmissbrauch ange-
zeigt.
Siehe auch: http://huebauer4.bplaced.net/7/
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